Situation:


Der Schwanenplatz sollte nicht noch mehr Fussgängerstreifen und Lichtsignale erhalten. Die Platzverhältnisse sind heute schon prekär. Die meisten Kurse fahren diese Haltestelle an. Zudem sind die Haltekanten nicht in einer Geraden, sondern weisen unvorteilhafte Radien auf. Je nach Fahrtrichtung kann der Fahrdienstmitarbeiter den Bereich der Strasse oder den Bereich der Einsteigekante im Rückspiegel nicht genügend einsehen. Ein an den Randstein bündiges Anfahren der Haltestelle ist nicht möglich. Mit der Neugestaltung des Schweizerhofquais wird in den nächsten Monaten ein zusätzlicher Fussgängerübergang geschaffen. Schade, dass eine Korrektur der Haltestellenkanten nicht geplant ist. Wie sich die zusätzliche Lichtsignalanlage auf den Verkehrsfluss auswirkt, bleibt wohl abzuwarten. Die Haltestelle wird in Zukunft von zwei Fussgängerübergängen eingeklemmt.

Vorschlag:

Die Phasen der Lichtsignalanlage sollten so gesteuert sein, dass ein Bus zwischen Seebrücke und zweitem Fussgängerstreifen beim Schweizerhofquai nicht dreimal anhalten muss. Eine Begradigung der Haltestellenkante sollte im Zuge der Neugestaltung des Schweizerhofquais ausgeführt werden. 

Stellungnahme Tiefbauamt Luzern 2009:

  • Steuerung der Lichtsignalanlage ist so vorgesehen, dass die Behinderung für den ÖV minimal ist.
  • Die Haltekanten können nicht begradigt werden. Dies aus Platzgründen und städtebaulichen Aspekten.
Legende zum Barometer
Durch politischen Entscheid definitiv abgelehnt
Aus Behördensicht momentan nicht umsetzbar
Realisierung wird geprüft
In Umsetzung
Umgesetzt / Ausgeführt