Reise ohne gültigen Fahrausweis (RogF)

Alles Wichtige zu Zahlungen, Kosten, Fristen und Sonderfällen bei Reisen ohne gültigen oder mit teilgültigem Fahrausweis (RogF/RemitF) auf einen Blick.

Häufig gestellte Fragen

Fragen zu E-Tickets

Was passiert, wenn ich mein E-Ticket zu spät gelöst habe?

Ein E-Ticket gilt als gültig, wenn der Kaufprozess/Check-in-Prozess vor der Abfahrt abgeschlossen ist. Wird das E-Ticket zu spät, also nach Fahrtantritt oder während der Fahrt gelöst, gilt dies als Fahren ohne gültigen Fahrausweis. Reisenden ohne gültigen Fahrausweis wird eine Fahrpreispauschale von CHF 10.- sowie ein Zuschlag verrechnet.

Warum gilt mein E-Ticket nicht, wenn ich zu früh eingestiegen bin?

Die Gültigkeit eines Tickets ist an eine Zone/Strecke und eine Zeitdauer gebunden. Diese Gültigkeitsdauer ist einzuhalten. Bei Spartickets muss zwingend die gekaufte Verbindung eingehalten werden, es besteht eine sogenannte Bus- oder Zugsbindung. Wird eine andere Verbindung gewählt, zu früh oder zu spät losgefahren (Gültigkeitsdauer), wird ein Zuschlag verrechnet.

Was mache ich, wenn mein Handy-Akku leer ist und ich das Billett/Ticket nicht vorweisen kann?

Bei einer Kontrolle wird ein Zuschlag fällig. Reisende, die im Besitz eines gültigen, persönlichen Billetts/Tickets sind, dieses aufgrund eines leeren Handy-Akkus jedoch nicht vorweisen können, haben die Möglichkeit, das Ticket nachträglich innerhalb von 10 Tagen an den bedienten vbl-Schaltern vorzuweisen. Der Zuschlag wird auf CHF 5.00 reduziert.

Wichtig: Digitale Mehrfartenkarten sowie automatische Tickets (FAIRTIQ/EasyRide) gelten nicht als E-Tickets und können nicht nachträglich vorgewiesen werden.

Abonnemente & Tickets

Was gilt, wenn mein Monatsabonnement vor kurzem abgelaufen ist?

Ist das persönliche Monatsabonnement abgelaufen, wird man vor Ort erfasst. Ist das Monatsabonnement nicht länger als 5 Tage abgelaufen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von 10 Tagen nach dem Kontrolltag ein Jahresabonnement mit gleichem oder höherem Geltungsbereich zu kaufen, welches unmittelbar an die Geltungsdauer des abgelaufenen Monatsabonnements anzuschliessen hat (nahtlose Rückdatierung). Der Zuschlag entfällt dabei.

Was gilt, wenn mein Jahresabonnement vor kurzem abgelaufen ist?

Ist das persönliche Jahresabonnement abgelaufen, wird man vor Ort erfasst. Ist das Jahresabonnement nicht länger als 10 Tage abgelaufen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von 10 Tagen nach dem Kontrolltag ein Jahresabonnement mit gleichem oder höherem Geltungsbereich zu kaufen, welches unmittelbar an die Geltungsdauer des abgelaufenen Jahresabonnements anzuschliessen hat (nahtlose Rückdatierung). Der Zuschlag entfällt dabei.

Was passiert, wenn ich meine Mehrfahrtenkarte nicht entwertet habe?

Wird die Mehrfahrtenkarte nicht oder zu spät entwertet, so wird man als Reisende/-r ohne gültigen Fahrausweis erfasst. Nebst der Fahrpreispauschale von CHF 10.00 wird ein Zuschlag erhoben.

Muss ich eine Busse bezahlen, wenn ich am Schalter oder von einem Mitarbeitenden ein falsches Abo erhalten habe?

Wird ein Ticket möglicherweise fehlerhaft ausgestellt, ist der bediente vbl-Schalter aufzusuchen. Dort wird geprüft, ob tatsächlich ein Ausstellungsfehler vorliegt. Bestätigt sich ein offensichtlicher Fehler seitens der VBL AG, erfolgt eine Stornierung des Zuschlages.

Was passiert, wenn der Ticketautomat oder Entwerter defekt ist und ich kein Billett/Ticket lösen kann?

Grundsätzlich gilt, dass für eine Fahrt ein gültiges Billett/Ticket erforderlich ist. Kann vor Fahrtantritt kein Billett/Ticket gelöst werden, ist dies dem Fahrpersonal mitzuteilen und das Billett/Ticket muss bei der nächstmöglichen Gelegenheit gelöst werden.

Wir empfehlen, Billette/Tickets frühzeitig zu beziehen. Billette/Tickets können am bedienten Schalter sowie über SBB Mobile, EasyRide oder Fairtiq bezogen werden.

Zonenwahl

Warum wird ein Zuschlag verrechnet, wenn ich in der falschen Zone unterwegs bin?

Die Gültigkeit eines Billettes/Tickets hängt von den gelösten Zonen ab. Fehlt eine Zone, Abgangs- und Bestimmungszone sind jedoch korrekt gelöst, wird ein Zuschlag für Reisende mit teilgültigem Fahrausweis (RemitF) verrechnet. Sind Abgangs- und Bestimmungszone nicht korrekt gelöst, wird ein Zuschlag für Reisende ohne gültigen Fahrausweis (RogF) fällig.

Was gilt, wenn ich eine Zone zu wenig gelöst habe?

Wird bei einem Zonenticket eine Zone zu wenig gelöst, gilt das Ticket teilweise gültig und es wird ein Zuschlag für Reisende mit teilgültigem Fahrausweis (RemitF) verrechnet.

Was gilt, wenn ein Streckenbillett (DV) nicht korrekt gelöst wurde?

Für Streckenbillette und -abonnemente müssen die angegebenen Start- und Zielorte korrekt sein und für die entsprechende Verbindung ist der direkteste Weg zu verwenden. Wird nicht die direkteste Verbindung gewählt, sind jedoch Start- und Zielhaltestelle korrekt, gilt das Billett/Ticket als teilgültig (RemitF) und es wird ein entsprechender Zuschlag erhoben. Stimmen sowohl Start- und Zielhaltestellen nicht mit der tatsächlich gefahrenen Strecke überein, gilt das Billett bzw. Abonnement für diese Reise als ungültig; die entsprechenden Fahrgäste gelten als Reisende ohne gültigen Fahrausweis mit entsprechender Kostenfolge.

Mitnahme von Tieren und Gegenständen

Braucht mein Hund ein eigenes Billett und was passiert, wenn ich keines gelöst habe?

Kleine Hunde und andere kleine Tiere können unentgeltlich mitgeführt werden, sofern ihre Risthöhe maximal 30 cm beträgt und sie in einem tiergerechten Behältnis transportiert werden. Grössere Hunde und andere Tiere benötigen für die Fahrt ein Billett/Ticket zum ermässigten Preis in den entsprechenden Zonen.

Warum benötige ich ein separates Ticket für mein Fahrrad?

Für die Mitnahme eines Fahrrads ist ein Billett/Ticket zum ermässigten Preis erforderlich. Es besteht jedoch keine Transportpflicht: Wenn im Fahrzeug zu wenig Platz vorhanden ist oder das Fahrrad stark verschmutzt ist, kann das Fahr- bzw. Kontrollpersonal eine Mitnahme verweigern. 

Besondere Situationen

Gibt es Sonderregelungen für Notfälle? Was wenn ich dringend zum Arzt oder ins Spital musste und kein Ticket lösen konnte?

Auch bei einem Notfall muss ein Ticket gelöst und vorgewiesen werden können. Es bestehen keine Sonderregelungen für Notfälle. 

Gibt es Kulanzregelungen für Jugendliche?

Nein, es gibt keine besonderen Kulanzregelungen für Jugendliche.

Gibt es Kulanzregelungen für Asylbewerbende?

Nein, es gibt keine besonderen Kulanzregelungen für Asylbewerbende.

Ist ein möglich , einen Ratenvertrag für verrechnete Zuschläge abzuschliessen?

Ratenzahlungen sind ab einem Betrag von CHF 50.- grundsätzlich möglich. Ob eine Zahlung in Raten gewährt wird, entscheidet die VBL AG. Eine entsprechende Anfrage erfolgt über das untenstehende Kontaktformular.

Was passiert, wenn eine Rechnung trotz Zahlungserinnerung und Mahnung nicht bezahlt wird?

Sollte eine Rechnung trotz Zahlungserinnerung und Mahnung nicht beglichen werden, arbeiten wir mit einem externen Inkassodienstleiter zusammen. In diesem Fall wird der offene Betrag an den Inkassodienstleister übergeben. Ab diesem Zeitpunkt ist die Rechnung direkt beim Inkassodienstleister zu begleichen und entsprechend muss bei Fragen in solchen Fällen auch das Inkassobüro kontaktiert werden. Bitte beachten Sie, dass durch die Übergabe an den Inkassodienstleister zusätzliche Gebühren entstehen können, die vom Zahlungspflichtigen zu tragen sind.


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